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Uni Reform 2021 in Österreich: Was du wissen musst

26. Februar 2021, INFO, NEWS

Lange Zeit wurde davon gesprochen – jetzt ist sie tatsächlich da. Mit dem konkreten Vorschlag zur umfangreichen Reform des Universitäts- und Hochschulgesetzes müssen sich Studierende in Österreich auf zahlreiche Änderungen gefasst machen. Dazu gehört die Einführung von Mindestleistungen, strengere Regelungen für Fristen sowie Prüfungen in der Studieneingangs- und Orientierungsphase oder die Veränderungen des Organisations- und Personalrechts an Universitäten. Das klingt umfangreich und ist es auch. Damit du dir aber das Studieren der sogenannten Universitätsgesetz-Novelle sparen kannst, haben wir hier die Antworten auf deine wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Was hat es mit der neuen Mindestleistung für Studierende auf sich?

Studierende konnten es sich schon vor der Reform nicht mehr erlauben, ständig auf der faulen Haut zu liegen. Dennoch sieht die Novelle eine sogenannte Mindestleistung vor, die zukünftig von Studierenden einen Leistungsnachweis innerhalb der ersten zwei Jahre verlangt. Demnach müssen neu inskribierte Studierende mindestens 24 ECTS-Punkte in den ersten vier Semestern erreichen.

Gilt die Mindestleistung für alle Studiengänge in Österreich?

Die Mindestleistung ist für Bachelor- und Diplomstudiengängen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen vorgesehen, die ab dem Wintersemester 2021/22 beginnen. Den Leistungsnachweis von 24 ECTS-Punkten musst du übrigens pro belegtem Studiengang nachweisen können. Ein Doppelstudium stellt also keine Ausnahme dar. Für bereits begonnene Studien sowie Masterstudiengänge und Doktoratsstudien im Allgemeinen ist die Erbringung einer Mindestleistung nicht erforderlich.

Mit welchen Konsequenzen der Hochschulen ist zu rechnen, wenn die Mindestleistung nicht erreicht wurde?

Du kannst nicht einfach aus heiterem Himmel exmatrikuliert werden. Universitäten müssen ihre Studierenden vorher warnen und ihnen entsprechende Unterstützung anbieten, zum Beispiel durch ein Learning-Agreement. Aber solltest du das Minimum von 24 ECTS-Punkten in deinen ersten zwei Studienjahren trotz der Hilfe und Vorwarnung nicht schaffen, droht eine Sperre zum Studium für insgesamt zehn Jahre und die Zulassung erlischt für diesen Zeitraum. Willst du diese Zeit nicht verstreichen lassen, bleibt dir nur das Studium an einer anderen Hochschule.

Welche Neuerungen gelten in der STEOP für Studienanfängerinnen und Studienanfänger?

Nicht nur durch die Einführung der zu erbringenden Mindestleistungen, sondern auch durch den Wegfall der sogenannten Cooling-Off-Phase verschärfen sich die Bedingungen für neue Studierende. Fällst du bei der letztmöglichen Prüfungswiederholung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) durch, wirst du exmatrikuliert. Damit entfällt die ursprüngliche Möglichkeit, das Studium nach einer einjährigen Wartefrist wieder aufzunehmen.

Was ändert sich noch zum Thema Prüfungen an österreichischen Universitäten?

Die Novelle sieht vor, dass Termine und zugehörige Details von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zum Beginn des Semesters feststehen. Das heißt für dich, dass du dein Studium zukünftig besser planen kannst und alle wichtigen Ereignisse zum Start kennst. Allerdings wurde die Anzahl der möglichen Prüfungstermine im selben Zuge von insgesamt drei Optionen (aktuell am Anfang, in der Mitte und am Ende des Semesters), auf zwei Termine pro Semester reduziert. Außerdem werden die Corona-Übergangsregelungen für Online-Prüfungen im Hochschulrecht aufgenommen, wodurch die Vorgehensweise durch das Gesetz vereinheitlicht wird. Das betrifft zum Beispiel die Identitätsprüfung vor Beginn der Leistungsabfrage und die Vorgabe, dass technische Probleme nicht zum Abzug eines Prüfungsversuchs führen dürfen.

Was gibt es hinsichtlich der Inskriptionsfrist zu beachten?

Jetzt solltest du gleich den Rotstift zur Hand nehmen oder die Kalender App deines Smartphones öffnen. Denn für die Fristen zur Zulassung und die Fortsetzungsmeldung gelten auf Basis der Reform andere Termine als bisher. Für das Wintersemester musst du dir als letztmöglichen Termin den 31.10. im Kalender markieren. Für das Sommersemester fällt die neue Frist auf den 31.03. Die gewohnten Nachfristen wird es zukünftig nicht mehr geben und auch die Ausnahmeregelungen sollen überarbeitet werden. Diese neuen Termine sind wie die Mindestleistung allerdings nur für Bachelor- und Diplomstudiengänge geplant. Damit der Übergang in Masterstudiengänge bzw. Doktoratsstudien nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor reibungsloser möglich ist, besteht für das Rektorat die Option, allgemeine Zulassungsfristen für diese Studien festzulegen.

Was sind kombinierte Master- und Doktoratsstudien?

In Zukunft sollen Studierende die Möglichkeit haben, ein Master- und Doktoratsstudium innerhalb von fünf Jahren kombiniert abzuschließen. Für Forschungsbegeisterte und Studierende mit Karriereplänen an der Universität ergeben sich auf dieser Grundlage klare Perspektiven und die Garantie eines Doktoratsplatzes schon zum Beginn des Masterstudiums.

Was ändert sich in puncto Beurlaubung für Studierende in Österreich?

Manchmal kommt es im Leben anders als gedacht und Studierende sind davor genauso wenig gefeit. Daher dürfen sich Studierende neuerdings während des Semesters ohne Grund beurlauben lassen und nicht wie bisher nur bei Krankheit und Schwangerschaft. Im ersten Semester müssen allerdings gute Gründe vorgelegt werden, die weder vorhersehbar waren noch vermeidbar gewesen wären. Für alle anderen Fälle, darunter der Zivildienst, besteht kein Anrecht auf Beurlaubung zum Studienbeginn.

Ab wann soll die UG-Novelle gelten?

Eigentlich soll die UG-Novelle ab dem Wintersemester 2021/22 in Österreich in Kraft treten, obwohl die Hochschulen wie auch die Studierende durch die derzeitige Umstellung auf Online-Lehrveranstaltungen ohnehin außerordentlich gefordert sind.

Welche Initiative verbirgt sich hinter „Bildung brennt“?

Zwar ist mit positiven Veränderungen im Zuge der Reform zu rechnen – darunter die Förderung von Frauen, die Gleichstellung der Geschlechter und eine sinnvolle Vergabe von ECTS-Punkten, die fortan dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechen müssen. Dennoch wird die UG-Novelle von vielen Stimmen äußerst kritisch bewertet. Das hat insbesondere mit der Einführung der geforderten Mindestleistung und den Einschnitten hinsichtlich der studentischen Mitbestimmung zu tun. Demnach liegt durch die zu erbringende Mindestleistung eine Benachteiligung von ohnehin außerordentlich geforderten Studierenden vor. Zusätzlich wird durch die Reform das Mitbestimmungsrecht von Studierenden über den Senat eingeschränkt. In diesem Zuge gab es mehrere Demonstrationen, Protestbewegungen lokaler Hochschülerschaften und eine Petition gegen die Umsetzung der Novelle.

Möchtest du tiefer in das Thema Studienrecht eintauchen und mehr zum Universitätsgesetz wissen, erhältst du in einem eigenen Beitrag die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Rechten und Pflichten von Studierenden.