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Studienrecht in Österreich – Rechte und Pflichten von Studierenden

15. Januar 2021, INFO

Wenn du mit einem Studium beginnst, musst du dich an gewisse Spielregeln halten. Das ist für dich wahrscheinlich nichts Neues. Aber wusstest du, dass viele davon gesetzlich verankert sind? Wer es ganz genau wissen will, liest sich in das Universitätsgesetz und den Abschnitt Studienrecht ein. Reicht dir ein kompakter Überblick zu den wichtigsten Pflichten und zu deinen Rechten, bist du hier genau richtig.

Das Studienrecht als Teil des Universitätsgesetzes

Gesetze, die das Hochschulwesen regeln, unterliegen einem stetigen Wandel. Im Jahr 2002 wurden drei Gesetze durch das sogenannte Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien, kurz Universitätsgesetz 2002, abgelöst. Damit wurde nach der Jahrtausendwende die Hochschullandschaft in Österreich neu geordnet.

Das Universitätsgesetz 2002 gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Organisationsrecht, das Aspekte zur Qualitätssicherung, Finanzierung, Leitung und Organisation oder Sonderbestimmungen für ausgewählte Universitäten beinhaltet.
  2. Studienrecht, aus dem zum Beispiel die Rechte und Pflichten für Studierende hervorgehen. Des Weiteren findest du hier mehr Informationen zum Umgang mit Prüfungen und Abschlussarbeiten.
  3. Angehörige der Universität, worin das Universitätspersonal beschrieben, aber auch der Begriff der bzw. des Studierenden und die Forschungsfreiheit erläutert wird.
  4. Personalrecht mit den Details zu den Arbeitsverhältnissen des Universitätspersonals.
  5. Strafbestimmungen, die zutreffen, wenn du zum Beispiel einen akademischen Grad führst, den du nie erlangt hast.
  6. Liegenschaften, Bauwerke, Räumlichkeiten, worunter das Mietrecht und die Raumnutzung fallen.
  7. Übergangs- und Schlussbestimmungen mit den einzelnen Implementierungsschritten des Gesetzes.

Zwischenzeitliche Neuerungen, zum Beispiel zur Studienplatzfinanzierung, werden ebenfalls in das Studienrecht eingearbeitet. Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen sind Universitäten und Fachhochschule während der Corona-Pandemie bemüht, den Studienbetrieb bestmöglich aufrecht zu erhalten. Auch dadurch kann es zu Änderungen kommen, welche die Rahmenbedingungen deines Studiums neu regeln.

Rechte von Studierenden

Im Folgenden klären wir dich über deine wichtigsten Rechte auf, wenn du studierst.

  • Recht auf Lernfreiheit: Kommen wir auf das Themen Lernen zu sprechen. Durch den Begriff der Lernfreiheit hast du nämlich Anrecht darauf, an einer oder an mehreren Universitäten eine Zulassung zum Studieren zu erhalten. Darüber hinaus stehen dir die Bibliothek, Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie das gesamte Lehrangebot der Universität offen, sofern du die Anmeldevoraussetzungen erfüllst.
  • Rechte bei Prüfungen und Abschlussarbeiten: Ordentliche Studierende, die für das Studium zugelassen sind, dürfen Prüfungen ablegen. Ist das Ende des jeweiligen Studiums in Sicht, kannst du dir selbst ein Thema für deine Abschlussarbeit aussuchen. Alternativ bieten sich dir die Vorschläge deiner Universität an. Zusätzlich darfst du die wissenschaftliche Arbeit in einer Fremdsprache verfassen, wenn die dich betreuende Person zustimmt. Nach Absolvierung des Studieneingangs hast du das ein Anrecht darauf, den für das Studium vorgesehenen akademischen Grad zu führen.
  • Recht auf Anrechnung von Studienleistungen: Für bereits erbrachte, gleichwertige Studienleistungen kannst du dir Studienzeiten bzw. ECTS-Punkte anrechnen lassen und somit die Studiendauer deines aktuellen Studiums verkürzen. Dafür müssen die erbrachten Leistungen und die ECTS-Punkte für die Prüfungen jedoch deinem Studium entsprechen. Natürlich kannst du durch einen erneuten Prüfungsantritt versuchen, deine Note zu verbessern.

Pflichten von Studierenden

Nicht nur von den Hochschulen wird einiges verlangt. Auch du musst dich an gewisse Rahmenbedingungen halten, die aus dem Universitätsgesetz und dem Studienrecht hervorgehen.

  • Pflicht zur Bekanntgabe des Namens und der Wohnadresse: Wenn sich etwas an deiner privaten Situation verändert, weil du zum Beispiel durch eine Hochzeit einen anderen Namen bekommst oder umziehst, musst du dies der Universität unverzüglich mitteilen.
  • Meldung zur Fortsetzung oder Pausieren des Studiums: Gerade in der Orientierungsphase kann es schon mal vorkommen, dass sich Studierende nicht sicher sind, ob sie im richtigen Studiengang gelandet sind. Daher musst du die Universität von deinen Plänen unterrichten und jedes Semester melden, dass du dein Studium fortsetzt. Dies geschieht in der Regel über die Einzahlung der Studiengebühren oder über die Begleichung des Beitrages für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). Daher ist es wichtig, dass du die Zahlungsfristen einhältst. Wenn du weißt, dass es zu einer Studien-Inaktivität kommt, musst du dies ebenfalls deiner Hochschule mitteilen.
  • Pflichten hinsichtlich Prüfungen und Abschlussarbeiten: Wie bereits beschrieben, ist es dein Recht an Prüfungen teilzunehmen. Allerdings musst du dich dafür anmelden. Darüber hinaus sind für Studierende die vorgegebenen Fristen und die Form der Anmeldung zu beachten. Ist der große Moment gekommen, in welchem du deine Abschlussarbeit in den Händen hältst, musst du je ein Exemplar für die Universitätsbibliothek und der Österreichischen Nationalbibliothek bereitstellen.

Weitere wichtige Regelungen zu Prüfungen

Der Umgang mit Prüfungen ist ein großes Thema im Studium. Ein paar besonders wichtige Punkte haben wir hier für dich aufgelistet.

  • Prüfungstermine: Die Universität muss ausreichend Prüfungstermine ansetzen, nämlich am Anfang, in der Mitte und am Ende eines Semesters. Solltest du also mal eine Prüfung versäumen, wird dich das nicht am Weiterstudieren hindern.
  • Wiederholung von Prüfungen: Für eine Prüfung stehen dir insgesamt vier Versuche zu, wenn du dreimal durchgefallen bist. Für den dritten Antritt kannst du einen Antrag auf die Wahl der prüfenden Person stellen. Hast du eine Prüfung bestanden, aber nicht mit der Note, die du vielleicht für ein Stipendium benötigst, kannst du erneut zur Prüfung antreten. Allerdings zählt der zweite Versuch, selbst wenn die erste Note besser ausgefallen ist.
  • Beurteilung des Studienerfolgs und von Prüfungen: Generell wird deine Leistung über Noten von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend) bewertet. Alternativ kann eine Bewertung durch „mit Erfolg teilgenommen“ und „ohne Erfolg teilgenommen“ erfolgen. Besteht eine Prüfung aus mehreren Teilen, müssen alle besser als 5 (nicht genügend) ausfallen, damit du bestanden hast. Du musst also alle Teilfächer mindestens mit einer 4 (genügend) abschließen. Es zählt leider nicht der Durchschnitt. Neben der Einzelbeurteilung erhältst du eine Gesamtbeurteilung, die „mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet.
  • Anrechnung von außeruniversitären Leistungen: Mitunter können wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten selbst dann angerechnet werden, wenn sie an einer nicht-universitären Forschungseinrichtung erbracht wurden. Da du dir durch eine Anrechnung mitunter viel Zeit und Lernstress sparen kannst, solltest du nichts unversucht lassen.

Jetzt hast du einen Überblick zu den wichtigsten Rechten und Pflichten von Studierenden bekommen. Doch rechtliche Fragen sind häufig sehr komplex. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist nicht nur eine gute Adresse, wenn es um das Thema Studienfinanzierung geht. Hier kannst du dich auch zu rechtlichen Themen beraten lassen und auf Nummer sicher gehen.