Solange man nicht selbst damit zu tun hatte, klingen die Worte Steuern, Werbungskosten und Finanzamt irgendwie unangenehm, arbeitsintensiv und furchtbar trocken. Das ist der Grund, weshalb viele Studierende das Thema Arbeitnehmerveranlagung und Studentensteuererklärung aufschieben oder gar ignorieren. Es macht allerdings richtig viel Sinn, dass du dich schon jetzt im Studium mit anfallenden Steuern, deinen Pflichten und den damit verbundenen Vorteilen auseinandersetzt. Damit dir der Einstieg in Sachen Steuern und Studium leichter fällt, haben wir dir die wichtigsten Fragen und Antworten verständlich zusammengefasst.
Mit Hilfe der Steuererklärung übermittelst du an das Finanzamt jede Menge Informationen zur Berechnung deiner jährlichen Steuerlast. Am Ende der Steuererklärung siehst du entweder ein Plus, wenn du zu viele Steuern gezahlt hast oder ein Minus, wenn du dem Staat weitere Steuern schuldest. Eine Steuererklärung wird immer pro Kalenderjahr eingereicht.
Bei beiden Begriffen handelt es sich um Steuererklärungen. Bei Angestellten nennt man sie Arbeitnehmerveranlagung oder auch Lohnsteuerausgleich. Selbständige geben hingegen eine Einkommensteuererklärung ab.
Studierende sind nur aufgrund des Status nicht steuerpflichtig, da sie durch das Studium normalerweise kein Geld verdienen. Beginnst du aber mit einem bezahlten Praktikum, einem Studentenjob oder erzielst Einkünfte aus einer Selbstständigkeit, musst du dich zu den anfallenden Steuern informieren. Sobald du mit deinem gesamten Jahreseinkommen über der aktuellen Steuergrenze liegst, bist du steuerpflichtig – egal ob du studierst oder nicht.
Die Lohnsteuer fällt auf das Gehalt bzw. auf den Lohn von Angestellten an. Diese wird zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen direkt vom Unternehmen abgeführt. Selbstständige müssen hingegen Einkommenssteuer zahlen und sich selbst um die Begleichung ihrer Steuerschuld kümmern. Die Berechnung geschieht in beiden Fällen auf Basis der sogenannten Steuerklassen.
Generell sind Studierende nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, nur weil sie sich inskribiert haben. Ob du in deinem Fall eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, wie viel du im Jahr verdienst und aus welchen Quellen dieses Geld stammt.
Die unliebsamen Dinge soll man bekanntlich sofort angehen – dazu gehört vielleicht für dich die Steuererklärung. Eine Steuererklärung ist jedoch immer erst im folgenden Jahr abzugeben. Während des Jahres solltest du allerdings schon damit beginnen, alle Belege zu sammeln und diese sorgfältig abzuheften bzw. aufzubewahren. So erleichterst du dir im Folgejahr das Prozedere und hast alles parat, wenn es zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommt. Die Belege musst du für sieben Jahre aufheben.
Der einfachste Weg zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist der Einstieg in FinanzOnline. Dafür benötigst du zum Beispiel eine Handy-Signatur. Alternativ kannst du die Steuererklärung in Papierform abgeben oder eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Studierende wechseln häufig ihre Jobs. Allerdings wird der Steuerbetrag, welcher automatisch durch das Unternehmen monatlich abgeführt wird, auf Basis des gesamten Kalenderjahres und anhand der Steuerklassen berechnet. Folglich zahlen Studierende häufig zu viel, was sie aber über die Arbeitnehmerveranlagung als Lohnsteuergutschrift zurückbekommen. Zusätzlich kannst du sämtliche Ausgaben für die Uni steuerlich geltend machen, wodurch die Rückzahlung noch höher ausfallen dürfte. Außerdem kann es sein, dass dir zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge refundiert werden – Stichwort Negativsteuer. Auf das Geld solltest du definitiv nicht verzichten.
Steig in FinanzOnline ein, wo du bereits jede Menge Informationen aus deinen Lohnzetteln und Meldungen zu Spenden und Kirchenbeitrag vorfindest. Dann ergänzt du alle Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Alternativ ist die Einreichung in Papierform mit dem Antragsformular L1 möglich oder durch eine Steuerberatung.
Die rückwirkende Arbeitnehmerveranlagung ist maximal bis zu fünf Jahre möglich. Solltest du dich also schon einige Jahre nicht um deine Studentensteuererklärung gekümmert haben, ist es kein Problem, dies nachzuholen.
Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung werden in Österreich seit Juli 2017 zu viel bezahlte Lohnsteuerbeträge automatisch durch das Finanzamt zurückgezahlt. Auch Sozialversicherungsbeiträge und Absetzbeträge für Alleinerziehende bzw. alleinverdienende Personen sind darin inkludiert. Doch die Berechnung durch das Finanzamt geschieht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Du musst ausschließlich lohnsteuerpflichtig gewesen sein – eine Selbstständigkeit ist ein K.-o.-Kriterium. Außerdem darfst du die Veranlagung nicht selbst schon eingereicht oder darauf aktiv verzichtet haben. Darüber hinaus muss das Finanzamt von einer Gutschrift ausgehen und dass keine Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Absetzbeträge zu berücksichtigen sind.
Obwohl die Online-Arbeitnehmerveranlagung relativ zügig und unkompliziert zu erledigen ist, kann die antragslose Arbeitnehmerveranlagung eine große Erleichterung sein. Denn treffen die Bedingungen auf dich zu, musst du rein gar nichts dafür tun, damit du an dein Geld kommst. Den Rückzahlungsbetrag erhältst du im 2. Halbjahr des Folgejahres. Vorab wirst du durch das Finanzamt schriftlich benachrichtigt und gegebenenfalls um die Bekanntgabe deines Kontos gebeten.
Jetzt wird es interessant – insbesondere wenn du Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlst. Denn alle Aufwendungen, die mit deinem Studium zu tun haben, können deine Steuerlast senken und zu einer Rückzahlung führen. Zu den sogenannten Werbungskosten zählen beispielsweise:
Übrigens: Bist du selbstständig, zählen die Kosten für dein Studium als Betriebsausgaben und nicht als Werbungskosten.
Studiengebühren können steuerlich abgesetzt werden. Als Werbungskosten sind sie in der Arbeitnehmerveranlagung unter Ausbildungs-, Fortbildungs-, oder Umschulungskosten einzutragen. Für Selbstständige fallen Studiengebühren unter Betriebsausgaben.
Werbungskosten sind private Aufwendungen oder Ausgaben, die der Sicherung eines Jobs (Anstellung) dienen oder unfreiwillig zu zahlen sind. Die beruflichen Chancen zu verbessern, sich Karriereperspektiven zu sichern und für den Arbeitsmarkt bestmöglich aufgestellt zu sein kostet schließlich Geld. Deswegen können Ausgaben, die mit deinem Studium im direkten Zusammenhang stehen, nämlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bei einem niedrigen Jahreseinkommen, heißt unter 21.500 Euro, steht dir eine Gutschrift über zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu. Dies wird Negativsteuer oder SV-Bonus genannt. Du musst allerdings angestellt sein und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, damit du 50 Prozent erstattet bekommst. Trifft das auf dich zu, darfst du dich auf eine Rückzahlung von maximal 800 bzw. 900 Euro bei Anspruch auf Pendlerpauschale freuen. Die Gutschrift der Sozialversicherungsbeiträge kannst du übrigens ebenfalls erhalten, wenn du neben der Anstellung selbstständig tätig bist.
Du brauchst Unterstützung? Dann schau mal bei der Ausfüllhilfe für die Arbeitnehmerveranlagung vorbei. Auch die Arbeiterkammer bietet jede Menge Steuertipps für Studierende. Eine persönliche Beratung erhältst du zum Beispiel über die Österreichische HochschülerInnenschaft, zum Beispiel über die ÖH Wien Steuerberatung.
Steuern im Studium – jetzt weißt du, worauf es ankommt. Weitere Tipps zur Finanzierung deines Studiums findest du in unserem Beitrag Studienförderungen in Österreich.